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Tipps zum Inkasso

Was Sie beachten sollten:

Informationen sammeln

Alles, was Sie über Ihren Schuldner in Erfahrung bringen können, kann hilfreich sein. Auf jeden Fall benötigt werden der volle Name und die Anschrift Ihres Schuldners, bei juristischen Personen die Firmierung und die Vertretungs- verhältnisse. Meist finden sich diese Informationen auf dem Briefpapier Ihres Kunden oder im Impressum seiner Website. Eine Bankverbindung ist ein guter Ansatz für eine spätere Zwangsvollstreckung.

Mahnen

Bei Zahlungsforderungen zwischen Unternehmern kommt der Schuldner 30 Tage nach Zugang der Rechnung automatisch in Verzug. Gegenüber einem Verbraucher bedarf es dazu einer Mahnung oder einem ausdrücklichen Hinweis auf die 30-Tage-Frist bei Rechnungserteilung. Ist Ihr Schuldner in Verzug, hat er Ihnen den Verzugsschaden, beispielsweise Ihre Anwaltskosten für die Beitreibung der Forderung, zu ersetzen. Während des Verzugs hat der Schuldner eine Geldforderung außerdem zu verzinsen.

Sorgen Sie dafür, dass der Zugang der Rechnung und der Mahnung nachweisbar ist!

Vollständige Unterlagen herreichen

Reichen Sie bei Auftragserteilung Ihre genauen Daten (Name, Firmierung, Vertretungsverhältnisse, Anschrift) und die Daten Ihres Schuldners zusammen mit der Rechnung und gegebenenfalls der Mahnung her.